Osteuropa-Recht

Osteuropa-Recht behandelt Gegenwartsfragen der Rechtssysteme und Rechtswissenschaft im östlichen Europa sowie deren völkerrechtliche Einbindung. Im Fokus stehen die ost-, ostmittel- und südosteuropäischen Staaten sowie der Kaukasus und Zentralasien. Die Zeitschrift dokumentiert und analysiert Gesetzgebung, Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Debatten in den einzelnen Staaten der Region und leistet einen Beitrag zum internationalen Rechtsvergleich. Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich und ist peer-reviewed. Publikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Osteuropa-Recht wurde 1954 von der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e. V. gegründet.

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Herausgeber

Redaktion

Wojciech Bańczyk
Prof. Dr. Burkhard Breig
Prof. Dr. Caroline von Gall (V.i.S.d.P.)
PhD Katarzyna Południak-Gierz
Munir Qureshi (Dipl.-Übers.)
Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser
Prof. Dr. Dr. h.c. Fryderyk Zoll

Kontakt

Prof. Dr. Caroline von Gall
Institut für osteuropäisches Recht und
Rechtsvergleichung der Universität zu Köln
Klosterstr. 79 d
50931 Köln
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Verlag

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Aktuelle Ausgaben

  • Titelbild Osteuropa-Recht 3/2023
    Osteuropa-Recht 3/2023

    Belarus: Ein Land auf schiefer Ebene

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  • Titelbild Osteuropa-Recht 2/2023
    Osteuropa-Recht 2/2023

    Ukrainische Rechtswissenschaft im Krieg

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  • Titelbild Osteuropa-Recht 1/2023
    Osteuropa-Recht 1/2023

    Bulgarien, Polen, Kasachstan, Russland, Armenien, Lettland, Ukraine

    Zu Recht haben die jüngsten Ausgaben dieser Zeitschrift besonderes Augenmerk der ukrainischen Rechtsentwicklung gewidmet. Vorliegend sind nun drei Beiträge versammelt, die die prekäre Lage des Rechts in Russland aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten: Der Beitrag von Schramm behandelt Schwerpunkte der sehr umfangreichen gesetzgeberischen „Anti-Sanktionsmaßnahmen“, die Russland nach dem 24. Februar 2022 ergriffen hat, um die Wirtschaft zu stabilisieren – Rechtsvorschriften, die die zunehmende Isolierung und Selbstisolierung der russländischen Wirtschaft begleiten und vielleicht Elemente einer Antwort auf die Frage beinhalten, warum die russländische Wirtschaft bisher unerwartet gut das „Sanktionsregime“ verkraftet hat. Novitskaya beschreibt den neuen Tatbestand der „Diskreditierung der Streitkräfte und Freiwilligenverbände“ im russländischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuch und die bisherige Praxis dazu.

    In beiden Beiträgen, die vordergründig unmittelbar mit dem gegenwärtigen Krieg verbunden sind, lassen sich Entwicklungslinien beobachten, die Jahre zurück reichen. Der kurze Überblick von Vasev über die Entwicklung des russländischen Rechtssystems seit Verabschiedung der Verfassung von 1993 erweitert den zeitlichen Horizont noch einmal. Die weiteren Beiträge sind unterschiedlichen Themen aus verschiedenen Ländern Osteuropas (vom Antidiskriminierungsrecht in Bulgarien bis zur zivilrechtlichen Anspruchskonkurrenz in Polen) gewidmet.

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