Osteuropa-Recht

Osteuropa-Recht behandelt Gegenwartsfragen der Rechtssysteme und Rechtswissenschaft im östlichen Europa sowie deren völkerrechtliche Einbindung. Im Fokus stehen die ost-, ostmittel- und südosteuropäischen Staaten sowie der Kaukasus und Zentralasien. Die Zeitschrift dokumentiert und analysiert Gesetzgebung, Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Debatten in den einzelnen Staaten der Region und leistet einen Beitrag zum internationalen Rechtsvergleich. Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich und ist peer-reviewed. Publikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Osteuropa-Recht wurde 1954 von der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e. V. gegründet.

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Herausgeber

Redaktion

Wojciech Bańczyk
Prof. Dr. Burkhard Breig
Prof. Dr. Caroline von Gall (V.i.S.d.P.)
PhD Katarzyna Południak-Gierz
Munir Qureshi (Dipl.-Übers.)
Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser
Prof. Dr. Dr. h.c. Fryderyk Zoll

Kontakt

Prof. Dr. Caroline von Gall
Institut für osteuropäisches Recht und
Rechtsvergleichung der Universität zu Köln
Klosterstr. 79 d
50931 Köln
Mail:

E-Mail:
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Aus der Forschung:

Verlag

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Aktuelle Ausgaben

  • Titelbild Osteuropa-Recht 3/2024
    Osteuropa-Recht 3/2024

    Russland, Ukraine, Bulgarien

    Aktuelle Rechtsentwicklungen

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  • Titelbild Osteuropa-Recht 2/2024
    Osteuropa-Recht 2/2024

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  • Titelbild Osteuropa-Recht 1/2024
    Osteuropa-Recht 1/2024

    Law in Central Asia

    Zentralasien tritt zunehmend aus dem Schatten der Großmächte China und Russland heraus. Insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Region in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Dabei sind die fünf zentralasiatischen Staaten aus unterschiedlichen Gründen interessant: Als Energie- und Rohstofflieferanten, Wirtschaftspartner, aber auch aus rechtswissenschaftlicher Sicht, wie das Heft der Zeitschrift OSTEUROPA-Recht zeigt.

    Vor allem in Kasachstan und Usbekistan – den Schwerpunktstaaten des Hefts – treffen ganz unterschiedliche Rechtstraditionen aufeinander: Die sowjetische Tradition, islamisches Recht sowie westliche Einflüsse, besonders nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Daher ist die Region geeignet, die Wirkungsweise von „legal transplants“ zu untersuchen, also Rechtsnormen, die aus einer Rechtsordnung in eine andere übertragen werden. Das Heft stellt hierbei den Schutz des Eigentums und das Wirtschaftsrecht in den Mittelpunkt und fragt, unter welchen Umständen eine solche Transplantation gelingen kann.

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  • Titelbild Osteuropa-Recht 4/2023
    Osteuropa-Recht 4/2023

    Festgabe zum Andenken an Christian Alunaru

    Ausgabe 4/24 der Zeitschrift Osteuropa Recht ist dem Andenken an den rumänischen Rechtwissenschaftler Christian Alunaru gewidmet. Alunaru baute Brücken zwischen der rumänischen und der internationalen Wissenschaft und trug entscheidend dazu bei, dem westlichen Publikum die osteuropäische Wissenschaft zugänglich zu machen. Ganz in diesem Sinne versammelt Band 4/23 Beiträge renommierter Autor*innen aus dem östlichen Europa, die mehrheitlich Teil des Wiener Arbeitskreises waren, dem auch Alunaru angehörte. Die Aufsätze decken somit eine große Bandbreite zivilrechtlicher Fragestellungen aus einzelnen Ländern wie Polen, Tschechien und der Ukraine ab. Weitere Texte behandeln global relevante und historische Fragestellungen.

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  • Titelbild Osteuropa-Recht 3/2023
    Osteuropa-Recht 3/2023

    Belarus: Ein Land auf schiefer Ebene

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  • Titelbild Osteuropa-Recht 2/2023
    Osteuropa-Recht 2/2023

    Ukrainische Rechtswissenschaft im Krieg

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  • Titelbild Osteuropa-Recht 1/2023
    Osteuropa-Recht 1/2023

    Bulgarien, Polen, Kasachstan, Russland, Armenien, Lettland, Ukraine

    Zu Recht haben die jüngsten Ausgaben dieser Zeitschrift besonderes Augenmerk der ukrainischen Rechtsentwicklung gewidmet. Vorliegend sind nun drei Beiträge versammelt, die die prekäre Lage des Rechts in Russland aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten: Der Beitrag von Schramm behandelt Schwerpunkte der sehr umfangreichen gesetzgeberischen „Anti-Sanktionsmaßnahmen“, die Russland nach dem 24. Februar 2022 ergriffen hat, um die Wirtschaft zu stabilisieren – Rechtsvorschriften, die die zunehmende Isolierung und Selbstisolierung der russländischen Wirtschaft begleiten und vielleicht Elemente einer Antwort auf die Frage beinhalten, warum die russländische Wirtschaft bisher unerwartet gut das „Sanktionsregime“ verkraftet hat. Novitskaya beschreibt den neuen Tatbestand der „Diskreditierung der Streitkräfte und Freiwilligenverbände“ im russländischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuch und die bisherige Praxis dazu.

    In beiden Beiträgen, die vordergründig unmittelbar mit dem gegenwärtigen Krieg verbunden sind, lassen sich Entwicklungslinien beobachten, die Jahre zurück reichen. Der kurze Überblick von Vasev über die Entwicklung des russländischen Rechtssystems seit Verabschiedung der Verfassung von 1993 erweitert den zeitlichen Horizont noch einmal. Die weiteren Beiträge sind unterschiedlichen Themen aus verschiedenen Ländern Osteuropas (vom Antidiskriminierungsrecht in Bulgarien bis zur zivilrechtlichen Anspruchskonkurrenz in Polen) gewidmet.

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