Justiz in Osteuropa

Vor 25 Jahren fiel die Berliner Mauer und die sozialistischen Systeme Ostmittel- und Osteuropas zerbrachen. Die Staaten übernahmen in ihren neuen Verfassungen das Modell des liberalen Rechtsstaats westlicher Prägung und sein Justizverständnis. Alle Verfassungen deklarieren das Prinzip der Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz. In den meisten Ländern wurde eine Verfassungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Trotz vieler Ähnlichkeiten haben sich die Staaten sehr unterschiedlich entwickelt. In Ostmitteleuropa entstanden vorwiegend liberale Demokratien mit einer angesehenen Gerichtsbarkeit und aktiven Institutionen des Schutzes individueller Rechte. In Osteuropa und Ländern des postsowjetischen Raums dagegen ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz häufig sehr schwach ausgebildet. Die Justiz wird als ein Kernpunkt der Rechtsentwicklung angesehen. Die Tagung diskutiert die Entwicklungen in diesem Bereich. Dabei soll untersucht werden, unter welchen unterschiedlichen Zielsetzungen und Prämissen und in welchem Kontext Justizreformen in den unterschiedlichen Staaten heute betrieben werden, inwieweit normative Vorgaben aus dem EU- und Völkerrecht umgesetzt werden konnten und unter welchen Bedingungen die Umsetzung scheiterte. Im Hinblick auf die Staaten der Europäischen Union stellt sich darüber hinaus die Frage, welche Möglichkeiten die EU hat, normative Vorgaben an die Justiz in den Mitgliedstaaten durchzusetzen.

Veranstaltungsprogramm

Tagungsprogramm "Justiz in Osteuropa" (PDF, 177 kB)

Datum:
20.11. bis 22.11.2014

Ort:
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Campus Schöneberg, Haus B, 2. OG, Raum 101
Badensche Straße 50-51
10825 Berlin

Sprache(n):
Deutsch

Programm:

Tagungsprogramm "Justiz in Osteuropa" (PDF, 177 kB)

Veranstalterin:
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde