EU-Beitritt der Ukraine - Illusion oder ernsthafte Perspektive
In Art. 2 EU-Vertrag heißt es:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Am 28. Februar 2022, d. h. vier Tage nach dem russischen Überfall und dem Beginn eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, hat die Ukraine einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Jeder europäische Staat, der die in Art. 2 des Vertrages genannten Werte achtet und diese fördert, kann die Aufnahme in die Europäische Union beantragen. Damit ist aber kein Anspruch auf einen Beitritt verbunden.
Hier besteht ein Ermessensspielraum der EU soweit es um die Einschätzung geht, ob die Kriterien erfüllt wurden oder nicht.
Zudem müssen die Mitgliedstaaten der EU einstimmig feststellen, dass das Kriterium der ‚Aufnahmefähigkeit‘ der EU gegeben ist.
Im Juni 2022 hat das Europäische Parlament auf Vorschlag der Kommission der Ukraine den Status eines Beitrittskandidaten unter Auflagen zuerkannt.
Ob und wenn ja, wann denn mit einer Mitgliedschaft der Ukraine in der EU gerechnet werden darf, wird Gegenstand des Vortrages sein.
Referieren wird an diesem Abend Herr Prof. Dr. Hans-Joachim Schramm, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Wismar sowie verantwortlicher Mitarbeiter am Ostinstitut Wismar.
Um Anmeldung wird gebeten: 0351 41746661 oder Aktivieren Sie JavaScript, um diesen Inhalt anzuzeigen.. Die Eintrittsspende liegt bei 4,00 EUR. Für Mitglieder des DOI, DISUD oder der DGO ist der Eintritt frei. Studierende oder Mitarbeiter*innen der TU Dresden erhalten für 2,00 EUR ermäßigten Eintritt.